Walther BlacTac - Taktisches Messer

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Das Black Tac ist ein ausgewachsenes Einhandmesser mit Liner Lock-Verriegelung und einem “Flipper” als Öffnungshilfe

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SKU: 0221.858463.056 Kategorie: , ,

Beschreibung

Das Black Tac ist ein ausgewachsenes Einhandmesser mit Liner Lock-Verriegelung und einem “Flipper” als Öffnungshilfe. Die wuchtige “Spear-Point-Klinge” mit partiellem Wellenschliff ist in mattschwarz gehalten und unterstreicht die kühne Optik des Black Tac.
Am Griffende ist ein Glasbrecher angebracht. Mit abnehmbarem Gürtelclip.Zum Lieferumfang dazu gehört eine robuste Nylon Tasche.
  • Klingenstahl: 440
  • Gesamtlänge: 20 cm
  • Klingenlänge: 8,5 cm
  • Klingenstärke: 3,0 mm

Altersnachweis erforderlich

Bei diesem Produkt ist ein Altersnachweis erforderlich

Bitte beachten Sie, dass wir dazu verpflichtet sind bei Bestellungen von entsprechenden Artikeln vorab einen entsprechenden Altersnachweis, zum Beispiel Kopie von Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder einem anderem amtlichen Dokument anzufordern, da gewisse Artikel in unserem Sortiment dem Waffengesetz unterliegen und ein Verkauf nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr erlaubt ist. Vom Gesetzgeber aus müssen wir Sie darauf hinweisen, dass Sie uns keine Kopie Ihres neuen Personalausweis senden dürfen.

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Führverbot § 42 a WaffG

Unter das Führverbot (Führen in der Öffentlichkeit) fallen folgende Gegenstände:

  1. Anscheinswaffen (Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von echten Feuerwaffen. d.h. auch Softairwaffen)
  2. Hieb- und Stoßwaffen (Kampfmesser, Einhandmesser, feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm, Teleskopschlagstöcke)

Es gelten folgende Ausnahmen

  • für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen
  • für den Transport in einem verschlossenen Behältnis
  • für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 und 2, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt (Beispiele: Brauchtumspflege, Berufsausübung, Sport wie Jagd, Fischerei usw. oder allgemein anerkannter Zweck)

Das Waffengesetz finden Sie hier: http://bundesrecht.juris.de

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