Tomahawk, "Operation Thonar" schwarz, Scheide

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Tomahawk, “Operation Thonar” schwarz, Scheide

 

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SKU: MF.0221.44200 Kategorie: , ,

Beschreibung

Tomahawk, “Operation Thonar” schwarz, Scheide

geschwärzte Oberfläche
Klinge mit Glattschliff
einseitig als Pickel verwendbar
Griff mit Coyote-Nylonband umwickelt
und Befestigungsöse
mehrfach genietete Nylonscheide mit Druckknöpfen
mit Gürtelschlaufe quer und längs tragbar
abnehmbare Tasche mit Druckknopf,
Schleifstein und Feuerstarter
Klingenstärke: ca. 9 mm, Stahl 420
Gesamtlänge: ca. 37 cm
Klinge: ca. 8 cm
Tomahawkkopf: ca. 20 cm
Gewicht Tomahawk: ca. 1,07 kg
Gewicht mit Scheide: ca. 1,32 kg

Zusätzliche Information

Gewicht 1.320 kg

Altersnachweis erforderlich

Bei diesem Produkt ist ein Altersnachweis erforderlich

Bitte beachten Sie, dass wir dazu verpflichtet sind bei Bestellungen von entsprechenden Artikeln vorab einen entsprechenden Altersnachweis, zum Beispiel Kopie von Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder einem anderem amtlichen Dokument anzufordern, da gewisse Artikel in unserem Sortiment dem Waffengesetz unterliegen und ein Verkauf nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr erlaubt ist. Vom Gesetzgeber aus müssen wir Sie darauf hinweisen, dass Sie uns keine Kopie Ihres neuen Personalausweis senden dürfen.

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Führverbot § 42 a WaffG

Unter das Führverbot (Führen in der Öffentlichkeit) fallen folgende Gegenstände:

  1. Anscheinswaffen (Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von echten Feuerwaffen. d.h. auch Softairwaffen)
  2. Hieb- und Stoßwaffen (Kampfmesser, Einhandmesser, feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm, Teleskopschlagstöcke)

Es gelten folgende Ausnahmen

  • für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen
  • für den Transport in einem verschlossenen Behältnis
  • für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 und 2, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt (Beispiele: Brauchtumspflege, Berufsausübung, Sport wie Jagd, Fischerei usw. oder allgemein anerkannter Zweck)

Das Waffengesetz finden Sie hier: http://bundesrecht.juris.de

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