Talamex® Brennspiritus 96%

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Talamex® Brennspiritus 96% in 1 Liter Flaschen mit Kindersicherheitsverschluss.

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SKU: 0221.858463.073 Kategorie: , ,

Beschreibung

Talamex® Brennspiritus 96%

13502

wichtig

Energieträger

Brennspiritus 96%

nicht definiert

1 Liter

1000

Verkauf ab 18 Jahren

Talamex® Brennspiritus 96% in 1 Liter Flaschen mit Kindersicherheitsverschluss.

Darf nicht in die Hände von Kundern gelangen.
H225 (Entz. Fl. 2) Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H319 (Augenschäd./Reiz. Kat. 2) Verursacht schwere Augenreizung. Ist ärztlichen Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetiket bereithalten.
P210 Von Hitze / Funken / offener Flamme / heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauschen.
P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtschutz tragen.

  • Talamex Brennspiritus 96% – sehr hochwertiger Brandalkohol für eine saubere und geruchlose Verbrennung in allen Dometic (Origo) Kochstellen.
  • Flache aus Kunsstoff mit Sicherheit – Schraubverschluss
  • Rauch- und rußfrei
  • Ethylalkohol denaturiert 96%
  • Bitte beachten Sie unbedingt die Anleitung von Ihrem Spirituskocher

Altersnachweis erforderlich

Bei diesem Produkt ist ein Altersnachweis erforderlich

Bitte beachten Sie, dass wir dazu verpflichtet sind bei Bestellungen von entsprechenden Artikeln vorab einen entsprechenden Altersnachweis, zum Beispiel Kopie von Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder einem anderem amtlichen Dokument anzufordern, da gewisse Artikel in unserem Sortiment dem Waffengesetz unterliegen und ein Verkauf nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr erlaubt ist. Vom Gesetzgeber aus müssen wir Sie darauf hinweisen, dass Sie uns keine Kopie Ihres neuen Personalausweis senden dürfen.

Darüber hinaus werden diese Bestellungen ausschließlich über den von DHL/Deutsche Post angebotenen Service “Eigenhändig” verarbeitet. Damit stellen wir sicher, dass die bestellte Ware ausschließlich dem Empfänger persönlich übergeben werden kann.

Wir bitten dies zu beachten.

Führverbot § 42 a WaffG

Unter das Führverbot (Führen in der Öffentlichkeit) fallen folgende Gegenstände:

  1. Anscheinswaffen (Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von echten Feuerwaffen. d.h. auch Softairwaffen)
  2. Hieb- und Stoßwaffen (Kampfmesser, Einhandmesser, feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm, Teleskopschlagstöcke)

Es gelten folgende Ausnahmen

  • für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen
  • für den Transport in einem verschlossenen Behältnis
  • für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 und 2, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt (Beispiele: Brauchtumspflege, Berufsausübung, Sport wie Jagd, Fischerei usw. oder allgemein anerkannter Zweck)

Das Waffengesetz finden Sie hier: http://bundesrecht.juris.de

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