Beschreibung
Bajonett, M9, oliv, Kunststoffgriff, Scheide
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Klinge mit Glattschliff und Sägerücken
sowie teilweiser Hohlkehle auf einer Seite
mit Scheide als Drahtschere nutzbar
Metallparierstange mit Loch für Gewehrlauf
strukturierter, gerillter Kunststoffgriff
mit Arretiervorrichtung
Kunststoffscheide mit Polyesterriemen
und Koppelbefestigung mit Klickverschluss
verdeckter Schleifstein auf der
Rückseite der Scheide
2 Sicherungsriemen für Messer mit Druckknöpfen
abnehmbare Tasche mit Klett und Druckknopf
Gesamtlänge: ca. 30,5 cm
Klinge: ca. 18 cm
Gewicht Bajonett: ca. 460 g
Gewicht mit Scheide: ca. 750 g |
Altersnachweis erforderlich
Bei diesem Produkt ist ein Altersnachweis erforderlich
Bitte beachten Sie, dass wir dazu verpflichtet sind bei Bestellungen von entsprechenden Artikeln vorab einen entsprechenden Altersnachweis, zum Beispiel Kopie von Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder einem anderem amtlichen Dokument anzufordern, da gewisse Artikel in unserem Sortiment dem Waffengesetz unterliegen und ein Verkauf nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr erlaubt ist. Vom Gesetzgeber aus müssen wir Sie darauf hinweisen, dass Sie uns keine Kopie Ihres neuen Personalausweis senden dürfen.
Darüber hinaus werden diese Bestellungen ausschließlich über den von DHL/Deutsche Post angebotenen Service “Eigenhändig” verarbeitet. Damit stellen wir sicher, dass die bestellte Ware ausschließlich dem Empfänger persönlich übergeben werden kann.
Wir bitten dies zu beachten.
Führverbot § 42 a WaffG
Unter das Führverbot (Führen in der Öffentlichkeit) fallen folgende Gegenstände:
- Anscheinswaffen (Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von echten Feuerwaffen. d.h. auch Softairwaffen)
- Hieb- und Stoßwaffen (Kampfmesser, Einhandmesser, feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm, Teleskopschlagstöcke)
Es gelten folgende Ausnahmen
- für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen
- für den Transport in einem verschlossenen Behältnis
- für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 und 2, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt (Beispiele: Brauchtumspflege, Berufsausübung, Sport wie Jagd, Fischerei usw. oder allgemein anerkannter Zweck)
Das Waffengesetz finden Sie hier: http://bundesrecht.juris.de