12 x Beeketal Sicherheitsbrennpaste

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Sicherheits-Brennpaste passend für Chafing Dish Speisenwärmer

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SKU: 0221.858463.072 Kategorie: , ,

Beschreibung

12 x Beeketal Sicherheitsbrennpaste

13501

unverzichtbar

Energieträger

Cordura

nicht definiert

Füllmenge: 200 g

pro Dose 0,240

Verkauf ab 18 Jahren

Sicherheits-Brennpaste passend für Chafing Dish Speisenwärmer

Passend in jedem Fall für die Beeketal Brennpastenbehälter, sowie gängige Brennpastenbehälter (vergleichen Sie bei einem Fremdprodukt vor dem Kauf unbedingt die genannten Abmessungen)

  • Typ: ungiftig da auf Ethanolbasis
  • Füllmenge: je Dose ca. 200 g
  • Sehr lange Brenndauer: ca. max. 3 Std. 20 Min
  • Wiederverschließbar und erneut sofort einsatzbereit
  • Einfache, sichere Handhabung
  • Saubere Verbrennung
  • Hohe Heizleistung
  • Geruchsneutral

Altersnachweis erforderlich

Bei diesem Produkt ist ein Altersnachweis erforderlich

Bitte beachten Sie, dass wir dazu verpflichtet sind bei Bestellungen von entsprechenden Artikeln vorab einen entsprechenden Altersnachweis, zum Beispiel Kopie von Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder einem anderem amtlichen Dokument anzufordern, da gewisse Artikel in unserem Sortiment dem Waffengesetz unterliegen und ein Verkauf nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr erlaubt ist. Vom Gesetzgeber aus müssen wir Sie darauf hinweisen, dass Sie uns keine Kopie Ihres neuen Personalausweis senden dürfen.

Darüber hinaus werden diese Bestellungen ausschließlich über den von DHL/Deutsche Post angebotenen Service “Eigenhändig” verarbeitet. Damit stellen wir sicher, dass die bestellte Ware ausschließlich dem Empfänger persönlich übergeben werden kann.

Wir bitten dies zu beachten.

Führverbot § 42 a WaffG

Unter das Führverbot (Führen in der Öffentlichkeit) fallen folgende Gegenstände:

  1. Anscheinswaffen (Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von echten Feuerwaffen. d.h. auch Softairwaffen)
  2. Hieb- und Stoßwaffen (Kampfmesser, Einhandmesser, feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm, Teleskopschlagstöcke)

Es gelten folgende Ausnahmen

  • für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen
  • für den Transport in einem verschlossenen Behältnis
  • für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 und 2, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt (Beispiele: Brauchtumspflege, Berufsausübung, Sport wie Jagd, Fischerei usw. oder allgemein anerkannter Zweck)

Das Waffengesetz finden Sie hier: http://bundesrecht.juris.de

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